Dr. Andrea Dungl - Gynäkologin - Wahlärztin, Perchtoldsdorf |
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Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich vom Recht der Patienten ab, ihren Arzt frei wählen zu können. Eine
Zuweisung durch einen anderen Arzt ist daher nicht notwendig, aber möglich. Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag mit den Sozialversicherungen. Das bedeutet, dass die Abrechnung nicht mittels "e-card" erfolgt. Die Patienten begleichen das Honorar selbst und können dann um eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse (-> Formular, online) ansuchen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt im Regelfall 80% jener Kosten, die für Kassenärzte entstanden wären, bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 100%. Hinweis: eine privat abgeschlossene Wahlarztversicherung kann einen Teil oder die gesamten Honorarkosten übernehmen. Österr. Gesundheitskasse >>> |
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